Natura 2000

Das gilt:

🌿 Grundsätzliches zu Natura 2000

Natura 2000 ist ein europaweites Netz von Schutzgebieten, das aus zwei Richtlinien besteht:

  • FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat, 92/43/EWG)

  • Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG)

In Deutschland sind diese Gebiete rechtlich verbindlich geschützt durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere §§ 32–36 BNatSchG.


⚖️ Rechtliche Anforderungen bei Vorhaben in Natura 2000-Gebieten

1. FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP)

Jedes geplante Projekt – also auch eine Flächenphotovoltaikanlage – muss auf seine Auswirkungen auf das Schutzgebiet geprüft werden.
➡️ Rechtsgrundlage: § 34 BNatSchG

Zentrale Frage:

Kann das Vorhaben die „Erhaltungsziele“ oder den „Schutzzweck“ des Gebiets erheblich beeinträchtigen?

Das umfasst:

  • Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie

  • Arten nach Anhang II FFH- oder Vogelschutzrichtlinie

  • funktionale Lebensräume dieser Arten (Nahrungs-, Brut-, Wander- oder Ruhehabitate)

Wenn eine erhebliche Beeinträchtigung möglich ist, darf das Projekt nicht genehmigt werden, es sei denn:


2. Ausnahmegenehmigung („Abweichungsprüfung“)

Eine Ausnahme ist nur unter sehr strengen Bedingungen zulässig:

  1. Keine Alternativen – es gibt keinen anderen Standort oder keine andere Ausgestaltung.

  2. Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, z. B. Energieversorgungssicherheit (muss aber gut begründet werden).

  3. Kohärenzsichernde Maßnahmen (Ausgleich im Natura 2000-Netz, z. B. Schaffung oder Aufwertung gleichwertiger Lebensräume).

➡️ Diese Ausnahmen sind extrem selten und nur mit aufwändigen Gutachten, Planungsunterlagen und Zustimmung der EU-Kommission möglich, wenn prioritäre Lebensraumtypen betroffen sind.


🦋 Typische ökologische Konfliktpunkte bei PV-Anlagen

  • Verlust oder Beeinträchtigung von offenen Trockenrasen, Magerwiesen, Heiden

  • Verschattung und Veränderung der Vegetationsstruktur

  • Bodenverdichtung durch Montage und Wartungswege

  • Verlust von Brut- und Nahrungsflächen für Vögel, insbesondere Wiesenbrüter oder Greifvögel

  • Veränderung des Mikroklimas und der Artenzusammensetzung


🧭 Verfahrensablauf in der Praxis

  1. Vorprüfung durch die Naturschutzbehörde:
    → Liegt das Vorhaben im oder am Rand eines Natura 2000-Gebiets?

  2. FFH-Vorprüfung („Screening“)
    → Besteht ein Risiko für erhebliche Beeinträchtigungen?

  3. Vollständige FFH-Verträglichkeitsprüfung, falls Risiko bejaht

  4. Abwägung / Ausnahmeverfahren bei negativem Ergebnis

  5. Beteiligung der Fachbehörden und ggf. Öffentlichkeit


📑 Wichtig in der Dokumentation

Eine Genehmigung muss u.a. folgende Unterlagen enthalten:

  • Exakte Abgrenzung des Natura 2000-Gebiets (GIS-Daten)

  • Erhaltungsziele laut offizieller Schutzgebietsverordnung

  • Artenschutzgutachten und FFH-Verträglichkeitsuntersuchung

  • Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen

  • Monitoringkonzept